Top Anwälte für Handels- & Gesellschaftsrecht in Schattendorf

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Häufig gestellte Fragen zum Handels- & Gesellschaftsrecht

Was tun bei Zahlungsverzug eines Geschäftskunden?

Bei Zahlungsverzug eines Geschäftskunden sollten Sie zunächst eine schriftliche Zahlungserinnerung versenden. Bleibt diese erfolglos, folgt eine formelle Mahnung mit Fristsetzung. Nach der zweiten Mahnung können Sie Verzugszinsen (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei B2B-Geschäften) geltend machen. Parallel empfiehlt sich die Prüfung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Wichtig: Dokumentieren Sie alle Zahlungsfristen und Mahnungen lückenlos. Bei größeren Forderungen kann eine anwaltliche Unterstützung die Erfolgsaussichten deutlich erhöhen und weitere rechtliche Schritte wie Zwangsvollstreckung einleiten. Jetzt Fall einstellen

Wie gründe ich eine GmbH in Deutschland?

Für die GmbH-Gründung benötigen Sie mindestens einen Gesellschafter und 25.000 Euro Stammkapital (mindestens 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen). Der Prozess umfasst: Gesellschaftsvertrag durch Notar beurkunden lassen, Geschäftskonto eröffnen, Stammkapital einzahlen, Handelsregisteranmeldung vornehmen. Nach Eintragung ins Handelsregister erlangt die GmbH Rechtsfähigkeit. Zusätzlich erforderlich: Gewerbeanmeldung, Steuer- und Sozialversicherungsanmeldungen. Die Gründung dauert üblicherweise 2-4 Wochen. Alternativ: UG (haftungsbeschränkt) ab 1 Euro Stammkapital möglich. Professionelle Beratung vermeidet kostspielige Fehler im Gesellschaftsvertrag.

Welche Haftung habe ich als GmbH-Geschäftsführer?

Als GmbH-Geschäftsführer haften Sie grundsätzlich nicht mit Privatvermögen – außer bei Pflichtverletzungen. Persönliche Haftung droht bei: Insolvenzverschleppung (Antrag nicht rechtzeitig gestellt), Nicht-Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern, Verstößen gegen Kapitalsicherungspflicht, vorsätzlicher Schädigung der Gesellschaft. Auch bei Existenzvernichtung oder sittenwidriger Schädigung von Gläubigern haften Sie persönlich. Zur Absicherung empfiehlt sich eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers). Wichtig: Dokumentieren Sie Entscheidungen sorgfältig und holen Sie bei kritischen Situationen rechtzeitig Expertenrat ein. Bei Krisensymptomen sofort handeln, um Haftungsrisiken zu minimieren. Jetzt Fall einstellen

Was tun bei Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß?

Bei einer Wettbewerbsabmahnung handeln Sie überlegt: Unterschreiben Sie keine strafbewusste Unterlassungserklärung ungeprüft – diese bindet Sie dauerhaft! Prüfen Sie zunächst: Ist die Abmahnung berechtigt? Ist der Abmahnende überhaupt aktivlegitimiert? Sind Fristen realistisch? Lassen Sie die Unterlassungserklärung anwaltlich modifizieren (modifizierte Unterlassungserklärung), um überzogene Vertragsstrafen zu vermeiden. Reagieren Sie fristgerecht, aber nicht voreilig. Bei unberechtigten Abmahnungen können Sie Gegenabmahnung oder negative Feststellungsklage erwägen. Kosten der Erstabmahnung muss oft der Verletzer tragen. Dokumentieren Sie den Sachverhalt vollständig. Zeitnahe anwaltliche Beratung vermeidet teure Fehler und Vertragsstrafen. Jetzt Fall einstellen

Wie schütze ich meinen Firmennamen rechtlich?

Der Schutz Ihres Firmennamens erfolgt auf drei Ebenen: Automatisch durch Handelsregistereintragung entsteht Namensschutz nach § 37 HGB regional bzw. im Tätigkeitsgebiet. Für bundesweiten Schutz melden Sie eine Wortmarke beim DPMA (Deutschen Patent- und Markenamt) an, Kosten ab 290 Euro. Internationaler Schutz erfordert EU-Marke oder IR-Marke. Prüfen Sie vorab die Verfügbarkeit durch Recherche in Handelsregister-, Marken- und Domaindatenbanken. Sichern Sie passende Domains frühzeitig. Bei Namenskollisionen entscheiden Prioritätsprinzip und Verwechslungsgefahr. Wichtig: Markenüberwachung einrichten, um Verletzungen zu erkennen. Professionelle Markenanmeldung vermeidet Schutzhindernisse und Zurückweisungen.

Was ist der Unterschied zwischen Handelsvertreter und Vertragshändler?

Der Handelsvertreter vermittelt im fremden Namen Geschäfte oder schließt diese ab, bleibt aber selbstständig. Er erhält Provision, trägt kein Warenrisiko und genießt besonderen Kündigungsschutz samt Ausgleichsanspruch. Der Vertragshändler kauft Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vom Hersteller und verkauft diese weiter. Er trägt das volle unternehmerische Risiko, erhält aber keine Provision, sondern verdient an der Handelsspanne. Rechtlich unterliegt der Handelsvertreter den §§ 84-92c HGB mit strengeren Schutzvorschriften, während für Vertragshändler primär allgemeines Vertragsrecht gilt. Die Abgrenzung ist entscheidend für Kündigungsfristen und Ausgleichsansprüche.

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