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Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht

Was erbt der Ehepartner ohne Testament?

Ohne Testament erbt der Ehepartner nach gesetzlicher Erbfolge je nach Güterstand unterschiedlich viel. Bei Zugewinngemeinschaft (Standardfall) erhält er neben Kindern die Hälfte des Nachlasses (¼ gesetzlich + ¼ pauschalierter Zugewinnausgleich). Existieren keine Kinder, aber Eltern oder Geschwister des Verstorbenen, erbt der Ehepartner ¾. Nur bei fehlenden Verwandten bis zur zweiten Ordnung erbt der Ehepartner allein. Eingetragene Lebenspartner sind erbrechtlich gleichgestellt.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei zwei Kindern erhält jedes Kind ohne Testament je 50% (gesetzlicher Erbteil). Der Pflichtteil wäre somit 25% des Nachlasses pro Kind. Bei Enterbung besteht ein Geldanspruch gegen die Erben. Grundlage ist der Nachlasswert zum Todeszeitag abzüglich Verbindlichkeiten. Schenkungen der letzten 10 Jahre werden anteilig eingerechnet. Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis. Ehegatten und Eltern sind ebenfalls pflichtteilsberechtigt.

Kann ich Pflichtteilsansprüche umgehen?

Pflichtteilsansprüche lassen sich nicht vollständig ausschließen, aber reduzieren. Möglichkeiten: lebzeitige Schenkungen (nach 10 Jahren pflichtteilsfrei), Pflichtteilsverzichtsvertrag gegen Abfindung (notariell), Vermögensübertragung an gemeinnützige Stiftungen oder die Gestaltung von Vermächtnissen statt Erbeinsetzung. Bei grobem Fehlverhalten (§ 2333 BGB) ist Pflichtteilsentziehung möglich. Eheverträge mit Erb- und Pflichtteilsverzicht sind ebenfalls wirksam. Fachkundige Gestaltung vermeidet spätere Anfechtungen durch Pflichtteilsberechtigte. Jetzt Fall einstellen

Wann brauche ich ein Testament?

Ein Testament ist ratsam bei: unverheirateten Paaren (gesetzlich enterbt), Patchwork-Familien, Immobilienbesitz, Unternehmensanteilen, gewünschter Abweichung von gesetzlicher Erbfolge oder Alleinstehenden mit spezifischen Wünschen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht der persönlichen Vorstellung entspricht. Ein Testament verhindert Erbengemeinschaftsstreitigkeiten und ermöglicht gezielte Vermögensnachfolge. Handschriftliche Testamente sind kostenfrei gültig, notarielle bieten mehr Rechtssicherheit. Regelmäßige Aktualisierung bei Lebensveränderungen ist wichtig. Jetzt Fall einstellen

Was tun wenn Erbe ausschlagen sinnvoll ist?

Die Erbausschlagung ist innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht zu erklären (notariell oder zu Protokoll). Ausschlagen ist sinnvoll bei überschuldeten Nachlässen, da Erben für Schulden haften. Prüfen Sie: Nachlasswert, Verbindlichkeiten, Pflichtteilsansprüche. Nach Ausschlagung erben die Nächsten in der Erbfolge. Achtung: Bereits angetretenes Erbe oder Nachlassverfügungen gelten als Annahme. Bei Unsicherheit: Erbschein beantragen verzögert nicht die Frist. Lassen Sie den Nachlass vorab von einem Anwalt bewerten. Jetzt Fall einstellen

Wie kann ich eine Erbengemeinschaft auflösen?

Auflösung einer Erbengemeinschaft erfolgt durch Erbauseinandersetzung: einvernehmliche Teilung, Abfindung einzelner Miterben oder Teilungsversteigerung. Jeder Miterbe kann jederzeit Teilung verlangen (§ 2042 BGB). Immobilien können verkauft, übertragen oder versteigert werden. Ohne Einigung bleibt die Teilungsklage beim Nachlassgericht. Vorher empfiehlt sich eine vollständige Nachlassbewertung und Erstellung eines Auseinandersetzungsplans. Teilungsanordnungen des Erblassers im Testament sind bindend. Professionelle Mediation vermeidet oft langwierige Gerichtsverfahren. Jetzt Fall einstellen

Was ist der Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbe?

Erben erhalten den gesamten Nachlass als Gesamtrechtsnachfolger und haften für Schulden. Vermächtnisnehmer erhalten nur einzelne Gegenstände (z.B. Immobilie, Geld) ohne Schuldenhaftung und sind keine Erben. Erben müssen das Vermächtnis erfüllen. Vorteil des Vermächtnisses: gezielte Zuwendungen ohne Erbengemeinschaft. Der Vermächtnisnehmer muss seinen Anspruch gegenüber den Erben geltend machen. Beide Verfügungen erfolgen per Testament. Vermächtnisse eignen sich für Zuwendungen an Nicht-Verwandte oder spezifische Wertgegenstände.

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