Top Anwälte für Bau- & Architektenrecht
Du suchst einen Anwalt für Bau- & Architektenrecht? Hier findest du eine Auswahl verifizierter und erfahrener Anwälte aus ganz Deutschland, die auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert sind.
Häufig gestellte Fragen zum Bau- & Architektenrecht
Was tun bei Baumängeln nach der Abnahme?
Nach der Abnahme haben Sie weiterhin Gewährleistungsansprüche. Dokumentieren Sie Mängel sofort mit Fotos und Datum. Setzen Sie dem Bauunternehmen schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung (meist 14 Tage). Reagiert die Firma nicht, können Sie einen Sachverständigen beauftragen, Schadensersatz fordern oder die Vergütung mindern. Bei versteckten Mängeln beginnt die Verjährungsfrist erst mit Entdeckung. Wichtig: Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauwerken fünf Jahre. Jetzt Fall einstellen
Was tun bei Bauverzögerung durch das Bauunternehmen?
Bei Bauverzögerungen sollten Sie zunächst die Ursache schriftlich vom Bauunternehmen bestätigen lassen. Wenn der Bauträger schuldhaft verzögert, können Sie eine Nachfrist setzen (§ 5 VOB/B). Nach Fristablauf haben Sie Anspruch auf Schadensersatz für Mehrkosten wie doppelte Miete. Sie können auch vom Vertrag zurücktreten oder Vertragsstrafe geltend machen, sofern vereinbart. Dokumentieren Sie alle Verzögerungen mit Fotos und Bautagebuch. Bei erheblichen Verzögerungen droht Insolvenzgefahr – prüfen Sie frühzeitig Ihre Sicherheiten. Jetzt Fall einstellen
Wie wehre ich mich gegen eine Baugenehmigung des Nachbarn?
Gegen eine erteilte Baugenehmigung können Sie als Nachbar Widerspruch einlegen, wenn Ihre Rechte verletzt werden. Die Frist beträgt meist einen Monat nach Bekanntgabe. Prüfen Sie, ob Abstandsflächen eingehalten, Ihr Grundstück verschattet oder Ihr Ausblick unzumutbar beeinträchtigt wird. Ein Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten bewerten. Parallel zum Widerspruch können Sie beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag stellen, um den Baubeginn zu verhindern. Ohne Drittschutz haben Sie jedoch keine Klagebefugnis. Jetzt Fall einstellen
Wie hoch darf mein Nachbar seine Hecke wachsen lassen?
Die zulässige Heckenhöhe regeln die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer unterschiedlich. In den meisten Ländern gilt: Bis 50 cm Grenzabstand darf die Hecke maximal 120 cm hoch sein, bei größerem Abstand sind oft 200 cm erlaubt. Überschreitet Ihr Nachbar diese Werte, können Sie ihn schriftlich zur Kürzung auffordern. Reagiert er nicht, ist ein Beseitigungsanspruch gerichtlich durchsetzbar. Ausnahme: Bei jahrzehntelang geduldetem Überwuchs kann Verwirkung eintreten. Prüfen Sie die konkreten Regelungen Ihres Bundeslandes.
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine behördliche Bestätigung, dass Wohnungen oder Gewerbeeinheiten in einem Gebäude baulich voneinander getrennt sind. Sie ist Voraussetzung für die Teilung in Wohnungseigentum und wird vom Bauamt nach Prüfung ausgestellt. Ohne diese Bescheinigung kann kein Wohnungsgrundbuch angelegt werden. Die Anforderungen umfassen separate Zugänge, eigene sanitäre Anlagen und ausreichende Schalldämmung. Kosten liegen meist zwischen 200 und 500 Euro. Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen.
Kann ich eine erteilte Baugenehmigung nachträglich ändern lassen?
Ja, nachträgliche Änderungen sind durch einen Nachtrag zur Baugenehmigung möglich. Bei geringfügigen Abweichungen genügt oft eine Anzeige bei der Bauaufsicht. Wesentliche Änderungen wie Grundrissänderungen, andere Geschosszahl oder abweichende Nutzung erfordern einen formellen Änderungsantrag. Dieser durchläuft ein verkürztes Genehmigungsverfahren. Beginnen Sie niemals mit dem Umbau vor Erteilung des Nachtrags – sonst drohen Bußgelder und Rückbauverfügungen. Die Bearbeitungszeit beträgt meist 4-12 Wochen je nach Komplexität.
Wie funktioniert eine Teilungserklärung bei Wohnungseigentum?
Die Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage für Wohnungseigentum. Sie definiert, welche Gebäudeteile Sondereigentum (z.B. Wohnungen) und welche Gemeinschaftseigentum (z.B. Dach, Treppenhaus) sind. Zudem regelt sie Miteigentumsanteile, Nutzungsrechte und Sondernutzungsrechte etwa für Stellplätze. Die Teilungserklärung wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Sie bindet alle künftigen Eigentümer. Änderungen erfordern meist Einstimmigkeit der Eigentümergemeinschaft. Vor dem Kauf sollten Sie diese genau prüfen.