Top Anwälte für Arbeitsrecht

Du suchst einen Anwalt für Arbeitsrecht? Hier findest du eine Auswahl verifizierter und erfahrener Anwälte aus ganz Deutschland, die auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert sind.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

Was tun bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bei einer unrechtmäßigen Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Prüfen Sie zunächst, ob ein Kündigungsgrund vorliegt und die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Sichern Sie alle Beweise wie E-Mails oder Zeugenaussagen. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten, um Ihre Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen. Oft kann durch außergerichtliche Verhandlungen eine Abfindung erreicht werden. Die Drei-Wochen-Frist ist entscheidend – danach gilt die Kündigung als wirksam. Jetzt Fall einstellen

Wie hoch ist die Abfindung bei Kündigung?

Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nur in Ausnahmefällen. Die tatsächliche Summe hängt von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Kündigungsgrund und Verhandlungsgeschick ab. Bei betriebsbedingten Kündigungen sind höhere Abfindungen möglich. Auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und Ihre Erfolgsaussichten vor Gericht beeinflussen die Verhandlungsposition. Eine anwaltliche Vertretung kann die Abfindungssumme deutlich erhöhen. Jetzt Fall einstellen

Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers für ein Fehlverhalten. Sie dokumentiert den Pflichtverstoß, fordert zur Verhaltensänderung auf und warnt vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis zur Kündigung. Abmahnungen müssen konkret, nachvollziehbar und verhältnismäßig sein. Sie dienen als Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt eine Abmahnung – bei schweren Verstößen kann direkt gekündigt werden. Betroffene sollten prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und können eine Gegendarstellung oder Entfernung aus der Personalakte verlangen.

Welche Kündigungsfristen gelten im Arbeitsrecht?

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Monatsende nach § 622 BGB. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber: ab 2 Jahren ein Monat, ab 5 Jahren zwei Monate, bis zu sieben Monate nach 20 Jahren. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können abweichende Regelungen enthalten. In der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen. Bei fristloser Kündigung entfällt die Frist, diese ist aber nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig.

Wie wehre ich mich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung?

Gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung können Sie sich durch eine schriftliche Gegendarstellung wehren, die zur Personalakte genommen werden muss. Fordern Sie die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, wenn diese sachlich falsch oder unverhältnismäßig ist. Notfalls kann eine Klage auf Entfernung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wichtig: Reagieren Sie zeitnah, dokumentieren Sie Ihre Version der Ereignisse und sichern Sie Beweise. Bei wiederholten ungerechtfertigten Abmahnungen sollten Sie rechtliche Schritte erwägen, da diese eine spätere Kündigung vorbereiten könnten. Jetzt Fall einstellen

Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?

Bei Mobbing dokumentieren Sie alle Vorfälle mit Datum, Uhrzeit und Zeugen. Suchen Sie das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder Betriebsrat und fordern Sie Abhilfe. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss eingreifen. Verfassen Sie eine schriftliche Beschwerde, wenn mündliche Gespräche erfolglos bleiben. Sie können Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. In schweren Fällen ist ein Aufhebungsvertrag oder eine fristlose Kündigung durch Sie möglich. Ziehen Sie arbeitsrechtliche und eventuell auch strafrechtliche Schritte in Betracht. Ärztliche Atteste über gesundheitliche Folgen stärken Ihre Position. Jetzt Fall einstellen

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 Gewerbeordnung einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Sie können ein einfaches Zeugnis (nur Tätigkeitsbeschreibung) oder ein qualifiziertes Zeugnis (mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung) verlangen. Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß, wohlwollend formuliert und frei von versteckten negativen Botschaften sein. Fordern Sie das Zeugnis zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Bei unzureichenden oder fehlerhaften Zeugnissen können Sie Berichtigung oder Neuerstellung verlangen und notfalls gerichtlich durchsetzen.

Finden Sie Anwälte in Ihrer Nähe